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Die Kanzlei unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in jeder Phase der rechtlichen Steuerbeziehung, einschließlich Prüfung, Bewertung, Rechtsstreitigkeiten und Inkasso.
Insbesondere bietet die Kanzlei ihre Unterstützung und Beratung auch bei der Formulierung von Auslegungsgutachten zur korrekten Anwendung der Steuervorschriften, Steuerpflichtigen in den Beziehungen zur Finanzverwaltung und für Konzessionär bei der Erhebung von Steuern sowie bei Steuerprüfungen durch die Finanzpolizei und die Steuerbehörde.
Die Anwälte der Kanzlei verfügen über umfangreiche Erfahrung im Schutz des Steuerpflichtigen in allen Phasen von Vorverfahren und Steuerstreitigkeiten, einschließlich der Phase der Steuerbescheides und der Steuererhebungsphase, der Plädoyerurteile vor denSteuerkommissionen der Provinzen und Regionen sowie dem Obersten Kassationsgerichtshof.
In dieser Angelegenheit wird die Kanzlei bei Bedarf von anderen Fachleuten unterstützt, die durch stabile und dauerhafte externe Kooperationsbeziehungen mit der Kanzlei verbunden sind.