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Zivilrecht

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Seit mehreren Jahren bietet die Anwaltskanzlei seinen Mandanten hochgradig personalisierte Rechtsberatung und Beratung im Bereich des Zivilrechts sowohl in der vorprozessualen Phase als auch in der Prozessführung in den folgenden Bereichen:

  • Verträge (Unterstützung und Rechtsberatung bei der Gestaltung und Überarbeitung von Kauf-, Miet-, Wohn-, Gewerbe-, Beschaffungs-, Darlehens-, Versicherungsverträgen).
  • Verpflichtungen (Ausarbeitung von Vertragstexten, Verteidigung der damit verbundenen Rechte vor Gericht, Inkasso, Ausarbeitung von Verfügungen, Pfändungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen);
  • dingliche Rechte (Schutzrechte, Gewährleistungsrechte, Nießbrauch).
  • Erbrecht (Unterstützung und Beratung im Erbrecht, Unterstützung bei Erbfällen und Erbstreitigkeiten, Schenkungsberatung).
  • Familienrecht, Schutz des Kindes (einvernehmliche Trennung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, gemeinsame und gerichtliche Scheidung, Rechtsgemeinschaft, Güter- und Vermögenstrennung, Rechtsstreitigkeiten über das Sorgerecht für das Kind) und Schutz der Entmündigten (insbesondere bei Überführung ins Ausland).
  • des Wohnungseigentumsrechts (Unterstützung und Beratung sowohl der gesamten Eigentumswohnung, vertreten durch ihren Verwalter, als auch der einzelnen Eigentumswohnung in den verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten, die sowohl die gemeinsamen Teile des Gebäudes als auch die persönlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Stockwerkeigentümern betreffen).

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