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Die Kanzlei verfügt über Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet des Sportrechts durch Beratungs- und Unterstützungsaufträge für Profi- und Amateurfußballvereine, Verbände, Sponsoren und Investmentgesellschaften.
Die Kanzlei bietet auch Unterstützung und Beratung im Sportarbeitsverhältnis, bei Verträgen und bei der Gestaltung von Verhandlungsverträgen sowie auf allen Ebenen der Sportjustiz.
Die Kanzlei befasst sich auch mit der Verwaltungspraxis von Bundesorganen (F.I.G.C.), hinsichtlich der Einhaltung der internen Organisationsregeln des Bundes teilnehmenden Sportvereine, von Seiten des insbesondere bezüglich der Einhaltung der Anforderungen an die Integrität und die finanzielle Solidität zu ermöglichen.
Die Kanzlei hat Erfahrung bei der Gründung eines Trusts in Sportangelegenheiten.