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Die Kanzlei bietet Unternehmen und Fachleuten präventive und ergänzende Beratungsdienstleistungen im Bereich des Unternehmensstrafrechts. Sie unterstützt Unternehmer und Unternehmen in Strafverfahren, sowohl als Verdächtige als auch als Geschädigte in Folge von Straftaten unternehmerischen Tätigkeit ein.
Insbesondere befasst Sie sich bei Strafverfahren in Bezug auf alle Straftaten, die in den Bereich der „Unternehmenskriminalität“ fallen, insbesondere Unternehmens- und Konkursdelikte, Finanz- und Steuerdelikte, Bankdelikte, Verantwortlichkeiten für Straftaten von Unternehmen und juristischen Personen gemäß Gesetzesdekret 231/01, Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, Straftaten der Fälschung von Marken und Patenten, Umweltverbrechen und Gebäudeverletzungen sowie Verbrechen gegen die Wirtschaft und das Erbe.